Petrus Crafft, [Titular]Bischof von Hierapolis (Jeropolien) und Weihbischof (Suffraganeus) von Regensburg, und Georg Sintzenhofer, Dr. iur, Domdekan und Domherr von Regensburg, bekunden als Spruchleute im Streit zwischen Abt Erasmus von St. Emmeram und Abt Georg von Prüfening wegen der urfarn in Prüfening: (1) der Abt von St. Emmeram soll seinen farmb wieder herstellen und den urfar auf das Wasser zustellen lassen. (2) der farmb des Klosters Prüfening soll zwei Wochen, danach der farmb des Klosters St. Emmeram für eine Woche genutzt werden. (3) Bei der jährlichen Bestellung der fergenn soll ein Zins zum Unterhalt der prugck, urfar, schef und zyllen erhoben werden. (4) Bezüglich der Beschwerden über die Eysstat in Pentling sollen die Verhältnisse durch Beauftragte der beiden Prälaten untersucht und mögliche Misstände durch den Abt von Prüfening abgestellt werden. S1=A1. S2=A2. S3: Abteisiegel von Kloster Prüfening