Der Offizial des münsterischen Hofes bekundet, daß vor ihm Gerhard Haszeke, seine Frau Adelheid und beider Kinder Heinrich und Johannes, Bürger zu Münster, dem Dekan und Kapitel der münsterischen Kirche einige Stücke Ackerland aufgelassen haben, die in einem Garten zwischen dem Kreuz- und dem Neubrückentor neben einigen zur Obödienz Leppering (Lepperinch) gehörigen Äckern liegen. Dafür übertragen ihnen Dekan und Kapitel die aufgelassenen und die genannten, zur Obödienz gehörigen Äcker zu erblichem Besitz für eine Jahrespacht (pensio) von vier Schilling und sechs Pfennig, die zu Ostern an die Obödienz zu zahlen sind. Zahlungsversäumnis kann vor dem kirchlichen oder dem bürgerichen Gericht geahndet werden; dauert sie ein Jahr an, fällt der ganze Grundstückskomplex an das Domkapitel zurück. Ankündigung des Offizialatssiegels. vigilia beati Jacobi apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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