Hans von Wernau (Werdnow) der Jüngere verspricht seinem Vetter Ytel von Wernau, der sich gegenüber Adelheid von Wernau geb. von Reischach (Rischach), der Ehefrau von Hans, wegen deren Heimsteuer, Widerlegung und Verwidmung als Bürger verpflichtet, ihm aus dieser Bürgschaft ohne jeglichen Schaden zu lösen und ihm daraus entstandene Schäden zu ersetzen.