Klage 1. der Frau Georg Sporck, geb. Anna Höning, 2. der Kinder der + Frau Kramer Evert Schwake, geb. Katharina Höning, vertreten durch ihre Vormünder Georg Sporck und Henrich Koenhorst ./. Elisabeth Robersman (Robers, Roberdinck), früher Witwe Johan Höning, jetzt Witwe Gerhard Caspers. Anna und Katharina Höning sind die Kinder II. Ehe des Johan Höning auf der Rotenburg; die Beklagte war dessen 3. Frau. Aus der 3. Ehe kommt ein Sohn Johan. Diesen hat der Vater als Erben eingesetzt, aber bestimmt, dass, falls er den geistl. Stand erwählen sollte, der Nachlass zur Hälfte auf die Beklagte und zur Hälfte auf die beiden Töchter II. Ehe übergehen sollte der Fall ist eingetreten, da der Sohn Minorit geworden ist. Die Kläger verlangen nun Herausgabe des halben Nachlasses. Die Beklagte wendet ein, dass der Sohn das Minoritenkloster zum Erben eingesetzt habe; die Minoriten müssten verklagt werden. Zwischen den Minoriten und den Klägern schwebt zur gleichen Zeit ein Prozess vor dem Offizialatgericht.