Bernhard (Bernhart), Paul (Pauwel) und Hartmann (Hartman) Judden (Juddenn) verpfänden ihren von ihrem Vater Joseph Judden (Jops Judenn) geerbten Meierhof bei Borgloh an ihren Vetter Johann von Niehausen (Johanne von Nihaußenn) und seine Ehefrau Anne (Annen) für den Wert von 200 Joachimstalern, die sie jährlich zu Michaelis mit zehn Joachimstalern abzuzahlen haben. Der Meierhof, der von Johann Langen zu Natzungen bewirtschaftet wird, war zuvor bereits für zweihundert Gulden an Meinolf von Beller (Meynolff vonn Beller), Curt Walers (Curden Walers) und Friedrich Wetten (Friedriche Wetten) verpfändet gewesen, diese Schuld soll mit diesem Geld beglichen werden. Sollten sie säumig werden, erhält Johann von Niehausen die Abgaben des Hofes in Höhe von zwei Moltern Korn. Als Pfand für die jährliche Zahlung geben die Brüder darüber hinaus ihre ganze bewegliche und unbewegliche Habe. Siegelankündigung der Brüder Bernhart, Paul und Hartmann Judden. Datum: Im Jahre nach der geburt Christi unseres selichmachers Tausend funff hundert siebentzick funffe, Am tage Sanct Michaelis des heiligen Ertzengels.