Heinrich [von Brandis], Bischof zu Konstanz, schreibt dem Pfarrer in Ulm: Er hat ein Verfahren gegen den Propst des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen ("monasterium in insulis") in Ulm [abgegangen, Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel] Konrad von Ballendorf [Alb-Donau-Kreis] wegen Verschleuderung der Stiftsgüter und anderer Vergehen eingeleitet. Im Verlauf dieses Verfahrens wurde er dann aber von dem Abt des Benediktinerklosters Reichenau ("Augia Maior") [Lkr. Konstanz] Eberhard [von Brandis] darauf aufmerksam gemacht, dass der Propst und das Stift St. Michael der alleinigen Jurisdiktion des Klosters Reichenau unterstehen. Daher hat er seinen Prozess gegen den Propst eingestellt und die Untersuchung und Fortführung der Angelegenheit dem Abt des Klosters Reichenau überlassen. Nachdem er aber bereits befohlen hat, alle Einkünfte des Stifts an den vormaligen Pfarrer in Ulm Hermann Krafft zu liefern und zu zahlen und über Konrad von Ballendorf und seine Unterstützer die Exkommunikation sowie über alle Orte und Pfarreien, an denen sie sich derzeit aufhalten bzw. künftig aufgenommen werden, das Interdikt verhängt hat, macht er auch diese von ihm getroffenen Maßnahmen rückgängig. Er beauftragt daher den Pfarrer in Ulm, dies in seiner Pfarrei von der Kanzel öffentlich zu verkünden.