Konrad Schmid von Tiefenhülen, gef., weil er Wilderer in sein Haus aufgenommen und beherbergt, sie mit Roß und Wagen in den Wald gefahren, geschossenes Wild ausgefahren und auch selbst davon genommen hatte, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten und angesichts seiner armen Frau und Kinder mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Urach 10 fl Strafe zu entrichten und für 50 fl Bürgschaft zu leisten, sich fortan allen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, schwört U. und verspricht, dem nachzukommen. Er stellt Hans Bausch von Mehrstetten als Bürgen, der sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichtet, ihn auf Erfordern binnen 14 Tagen zu überantworten, andernfalls die gen. 50 fl zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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