Vergleich zwischen Markgraf Friedrich VI. und seinem Bruder Gustav Adolf, vertreten durch seinen Vetter, Markgraf Ferdinand Maximilian von Baden-Baden, wonach jener volle Zahlung der seinem Bruder geschuldeten Summe von 8131 fl., sowie vorläufige Fortzahlung des jährlichen Deputats von 5000 fl. verspricht, dieser dagegen allen Ansprüchen an den Markgrafen, besonders den aus väterlichem Testament herrührenden entsagt und sich und seinen Erben nur für den Fall, dass beide badische Linien aussterben sollten, die Succession reserviert.