Mainz, 1627.01.03. (Richter Hettisch). Der B. und Schuhmacher Georg Starkman macht, gesund, sein Testament: Seine Kinder haben ihr Rockenteil ermpfangen. Die Ehe mit seiner jetzigen Frau Maria ist kinderlos geblieben; sie behält nach seinem Tod all ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige usw. (Einzelheiten). Haupterben sind in fünf Teilen: Seine Frau und seine rechten und angenommenen Kinder: Maria, nunmehr deren zwei Kinder Barbara und Elisabeth; Katharina, Frau Jakob Herbfenn, Wirts zum Engel zu Höchst; Margreth, Frau Georg Bastian Korners; Dietrich Starkman. Das Enkelkind Barbara hat der Testator wie sein Kind erzogen und ernährt; es hat sich aber gegen ihn undankbar erzeigt und sich dadurch der Erbschaft unfähig gemacht; "jedoch wollte er ihrer Jugend und Unbedachtsamkeit nachgegen und demnach ihr Ahnherr und Ahnfrau Zeit ihrer Verehelichung von Herrn Vizedom und Zwölfern des Rats allhier eine Steuer empfangen, so sollen aus ihrem Anteil 20 Goldgulden besagtem Herrn Vizedom und Zwölfern des Rats restituiert und wiederum zugestellt werden"; über den Rest sollen Vormünder gesetzt werden, damit ihre Kinder das Kapital nicht verlustig gehen sollen. Z.: Dr. jur. Johann Christoph Münzentaler, der Ratsherr Wennemar Schmidt, Gerhard Eychorn, Kaspar Reuchlein, Peter Bayer, Brun Schoeffgen und Hieronymus Braun. Geschehen im Haus zum Volker.

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