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Ludwig von Fleckenstein, pfälzischer Hofmeister, schließt mit seinen Vettern Philipp und Jakob von Fleckenstein, den Söhnen Jakobs von Fleckenstein einen Vertrag als Ergänzung des Teilungsvertrags von 1533, nämlich, dass Ludwig die Hälfte der Dörfer Gomersheim und Freispach erhält, deren andere Hälfte Hans vom Stein-Kallenfels gehört, Philipp und Jakob hingegen die zum Stift Seltz lehenbaren Einkünfte aus Minfeld, Freckenfeld und Niederhochstetten sowie den zum Stift Wissembourg lehenbaren Teil der Einkünfte aus Leichswiller [?] erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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