Äbtissin Petrissa (Petze) von Rosenthal (Rosintayl), Priorin Huse und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldindorff) verkaufen Bernhard (Petzen) Keyser, seiner Ehefrau Gertrud (Gelen) und ihren Erben die Wiese genannt daz geslinge, gelegen unter dem Berg zwischen der Mühle und Passants Wiese, für bereits erhaltene 20 Gulden. Die Wiese soll bei dem zum Hof gehörigen Acker bleiben und nicht in fremde Hände kommen. Die Summe ist zur Abwendung von großem Schaden für das Kloster an Karl [von] Odensachen (Othinsassen) gezahlt worden, der Propst des Klosters war und dem dieses 16 Gulden und aufgelaufenen Schaden schuldete. Karl hatte Johann (Hansen) Gemeyte, Hofmeister des Klosters, der ihm gegenüber Bürge war, und dessen Ehefrau Gisela mit dem höchsten Bann belegt, so daß man sechs Tage lang keine Messe singen konnte; den zweiten Bürgen Apel Brettinbach hatte er ebenfalls gebannt und die gesamte Stadt Salzungen wegen Gemeinschaft mit diesen vorgeladen; diesen Schaden hatte das Kloster wiedergutzumachen. Ein weiterer Teil des Geldes hat Herthe Junker zu Fulda erhalten für ein von Propst Karl gekauftes Pferd; der hatte auch diesen gebannt. Die Wiese kann durch Propst oder Konvent jeweils an Lichtmeß mit 20 Gulden zurückgekauft werden; sie ist dann wieder zu dem Hof zu schlagen; ein Verkauf an Dritte für einen höheren Preis ist nicht zulässig. Benötigen die Käufer ihr Geld, haben sie es den Ausstellerinnen vier Wochen vor Lichtmeß anzukündigen; können diese nicht zahlen, ist ein Verkauf an Dritte gestattet; das Rückkaufrecht des Klosters bleibt auch dann vorbehalten. Ist ein Verkauf nicht möglich, können andere Pfänder aus dem Besitz des Klosters genommen werden; ausgenommen sind Neuendorf (Nuwendorff) und der Hof im Dorf Allendorf; eventuell dabei entstehender Schaden ist vom Kloster zu ersetzen; die Verpflichtungen gelten auch gegenüber Dritten, die diese Urkunde mit Zustimmung der Käufer innehaben. Wenn das Kloster einen Propst erhält, ist auch dieser an die Zusagen gebunden; er hat dies schriftlich zuzusagen. Es siegeln (1) Äbtissin und (2) Konvent.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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