Mainz, 1576.03.24. (Richter Johann von Karben). Der B. Hans Wurm und seine Frau Judith (diese etwas schwachen Leibs) machen ihr Testament: Er vermacht seinen Brüdern Endres und Madern Wurm und seiner Schwester Margreth zusammen 20 fl. (Endres schuldet ihm noch 14 fl. 12 Pfennig, die abzogen werden sollen). Judith vermacht ihrer Mutter Agnes (bzw. ihren nächsten Verwandten) 5 fl.. Hans Wurm verspricht, die Schwiegermutter laut Abmachung wie bisher bei sich zu halten. Im übrigen setzen sich die Eheleute gegenseitig als Erben ein. Z.: Bernhard Stumpf, Konrad Drutz, Wendel von Büdesheim, Hans Heußgin, Hans Kols, Hans Lengel, Heinrich Sauer und Friedrich Reutter.

Show full title