Herzog Wilhelm Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und als Träger für Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, sowie für deren Leibslehnserben von Gemmingen in absteigender Linie Rappenau, Schloss und Dorf, samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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