Hesse, August, 7.5.1894, verurteilt wegen Vorbereitung zum Hochverrat in Tateinheit mit Vergehen gegen das Gesetz über Schusswaffen und Munition, das Gesetz über Kriegsgerät und die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 8.12.1931 in Verbindung mit der Anordnung des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 31.12.1931.

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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