Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Hugo [von Hohenlandenberg] teilt allen, die davon betroffen sind, mit: Der Priester der Diözese Konstanz Jakob Hornung wurde von dem Ulmer Richter und Bürger Sebastian Rentz, dem als Senior der Familie Rentz das Patronatsrecht für diese Pfründe zusteht, auf die durch den Tod des bisherigen Inhabers Alexander Kießling vakante Kaplanei an dem St. Peter von Mailand geweihten Altar in der Kirche des Dominikanerklosters ("in monasterio Predicatorum") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] präsentiert. Die Präsentationsurkunde wurde ihm nun mit der Bitte vorgelegt, Jakob Hornung die Pfründe namens des Diözesanbischofs zu übertragen. Gegen diese Präsentation hat dann aber Martin Heß als bevollmächtigter Anwalt des Pfarrers zu Holzschwang [Stadt Neu-Ulm] Heinrich Rentz Einwände erhoben, da sein Mandant Anspruch auf die Kaplanei erhoben hat. Nachdem sich dann aber beide Parteien gütlich geeinigt haben, hat Martin Heß namens seines Mandanten vor ihm auf dessen Ansprüche auf die Kaplanei verzichtet und mit einem Eid beschworen, dass der Verzicht seines Mandanten freiwillig erfolgt ist und diesem keinerlei Simonie zugrunde liegt. Daraufhin hat Bartholomäus Beck als bevollmächtigter Anwalt des Jakob Hornung die Übertragung der Kaplanei an diesen verlangt und in seinem Namen vor ihm den üblichen Gehorsams- und Treueeid abgelegt. Der Generalvikar überträgt ihm daher als bevollmächtigtem Vertreter des Jakob Hornung die Kaplanei und befiehlt dem Dekan des Dekanats Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis], diesen in den Besitz der Pfründe und der damit verbundenen Einkünfte zu setzen.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...