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Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für
sich und seine Nachfolger, dass er für den Nutzen des Klosters von
Reinhard Ludwig ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1601-1610
1610 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln (Siegelbild von Siegel Nr. 2 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben und geschehen zu Fulda auff cathedra Petri im sechtzehen hundert unnd zehenden jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er für den Nutzen des Klosters von Reinhard Ludwig von Romrod, Untertan des Klosters, das Adelsgut in Ufhausen (Uffhaußen) gekauft hat. Das Rechtsgeschäft erfolgt in Übereinstimmung mit Anna, der Witwe des Doktors Tobias Homberg (Thobiae Hombergk), fürstlich hessischer Rat, deren in Vacha bei Allendorf an der Werra gelegenes Gut er für 1500 Gulden, den Gulden gerechnet zu 28 Albus (albes), den Albus wiederum gerechnet zu neun Pfennigen, für den Kauf des genannten Guts in Ufhausen als Unterpfand verpfändet. Das Kloster Fulda legt diese Vorgehensweise allen Beteiligten gegenüber offen und handelt, als ob es den genannten Betrag von der Witwe empfangen hätte, zum eigenen Nutzen und bestätigt daher den Empfang der 1500 Gulden aus den Händen der Witwe. Die Zinsbeträge werden an Kathedra Petri [Februar 22], einsetzend mit dem Jahr 1611, so wie es dem Kloster oder der Witwe und ihren Erben günstig ist, fällig. Sollte diese Vereinbarung vorher aufgekündigt werden, was mindestens ein Vierteljahr vor diesem Termin geschehen muss, kommt das Kloster für die dadurch entstandenen Kosten und Schäden auf und entrichtet die Summe im Ganzen. Das Kloster legt die genannte Summe nicht nur für den Nutzen des Klosters, sondern auch für den der Witwe an, die daher jährlich an Kathedra Petri 90 Gulden Zins aus dem Gut in Ufhausen erhält. Mit dieser Zinszahlung darf das Kloster nicht säumig werden, seine Diener dürfen nichts von diesem Zins einbehalten, auch darf er nicht zur Begleichung von Türken-, Land- oder anderweitigen Steuern verwendet werden. Für entstehende Schäden und Kosten verspricht das Kloster der Witwe und ihren Erben nochmals, das genannte Gut Ufhausen mit Zustimmung Reinhard Ludwigs von Romrod als Unterpfand einzusetzen. Sollte dies nicht ausreichen, soll man Renten und Zinsen, die an die Küchenmeisterei fällig werden, dazu verwenden; das gilt ebenso für die Hauptsumme dieses Geschäfts. Wenn sich das Kloster nicht an die Geschäftsvereinbarungen hält, kann die genannte Summe vor dem kaiserlichen Kammergericht eingeklagt und diese Rechtsbestimmung ohne Einschränkung (mandata executoralia sine clausula) eingeklagt werden. Weitere Rechtsmittel werden ausgeschlossen. Das Kloster verspricht vielmehr, sich in bester Form (optima forma) dieser Rechtsbestimmung (quocumque legitimo modo) zu beugen. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Joannes Fridericus abbas Fuldensis propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann Friedrich, Konvent von Fulda
Ein Albus (= Weißpfennig) bezeichnet eine seit dem 14. Jahrhundert gebräuchliche Silberscheidemünze, die bis ins 19. Jhd. vor allem im Rheinland, später auch in Hessen geprägt wurde. Ein Albus galt in Hessen neun Pfennige.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.