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Vor dem königlich preußischen Justizkommissar und Notar im Bezirk des königlichen Oberlandesgerichtsbezirkes zu Münster Theobald Funcke, erklären der Rendant Paul Advena aus Oelde, als Generalbevollmächtigter der Erben des zu Buldern verstorbenen Pastors Anton Joseph Grimmelt und der Schriner Heinrich Bucker aus Wadersloh, am 15. Mai 1839 hätten die Erben des verstorbenen Pastors Grimmelt mehrere zu dessen Nachlasse gehörigen bei Wadersloh gelegenen Grundstücke im Wege des Meistgebots unter folgenden Bedingungen zum Kaufe aussetzen lassen: 1. Besitz und Benutzung der Grundstücke gehen sofort auf die Käufer über 2. Alle auf den Grundstücken haftenden Staats- und Kommunal-Lasten und Abgaben einschließlich etwaiger Kirchspiel-Schulden und Zinsen haben die Käufer vom 01. Januar 1839 an zu tragen 3. Im übrigen werden die Grundstücke frei vn besonderen Privatlasten und Abgaben verkauft. Für die angegebene Größe und ide Grenzen der Grundstücke wird keine Gewähr übernommen 4. Die Käufer sind nicht eher verpflichtet den Kaufpreis zu entrichten, als bis ihnen förmliche Kaufbriefe erteilt und die Besitztitel für sie umgeschrieben werden können. Sie müssen aber bis dahin die Kaufpreise mit 4 % jährlich verzinsen und die Zinsen jährlich am 11. November an den Generalbevollmächtigten der Erben Grimmelt zahlen 5. Die Käufer sind berechtigt, vom Kaufe zurückzutreten, wenn nicht binnen 6 Jahren die Regulierung des Nachlasses des Pastors Grimmelt so weit geordnet ist, dass Kaufbriefe erteilt und die Besitztitel umgeschrieben werden können. Treten die Käufer zurück, so haben sie keinen Anspruch auf etwaige Meliorationen (Bodenverbesserungen) 6. Von jedem Taler des Kaufpreises muss ein Aufgeld von 1 Silbergroschen und 3 Pfennig als Teil des Kaufpreises entrichtet werden 7. Die Käufer entsagen der Verletzung über die Hälfte und bleiben also an den Kaufvertrag gebunden, auch wenn der Kaufpreis den wirklichen Wert der Grundstücke um mehr als das Doppelte übersteigen sollte 8. Die Kosten des Kaufvertrages tragen die Käufer Bei der öffentlichen Versteigerung der Grimmeltschen Grundstücke habe der Heinrich Bücker die in der Bauerschaft Basel, Kirchspiel Wadersloh gelegenen 3 Stücke Ackerland auf Uhlenbergs-Ort im Norden an die Grundstücke des Eusterschulte, im Osten an die des Wienhues, im Westen an die des Haasmann im Süden an den Baseler Weg grenzend als Letzt- und Meistbietender für 23 Reichstaler erworben. Beide Erschienenen wünschen jetzt über dieses Kaufgeschäft eine öffentliche Urkunde zu errichten Beide Vertragspartner bekennen, dass das Grundstück dem Bücker für 23 Reichstaler und einem Aufgeld von 1 Silbergroschen und 3 Pfennigen pro Taler verkauft sei. Sie versprechen die Bedingungen des Vertrages pünktlich zu erfüllen. Es wird bemerkt, dass der Ankäufer seit 1839 im Naturalbesitze des Grundstücks sei Unterschriften des Heinrich Bücker und des Paul Avena Zeugen: Carl Heim aus Liesborn, Bernard Wiemann

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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