Mainz, 1589.11.18. (Schultheiß Beyer). Auf Anhalten des kurmainzischen Rechenschreibers Johann Melchior wird das Haus zum Milheusser, gegenüber St. Heimeran, oben an der Dienheimer Hof, unten am Gottshäuslein, gerichtlich feilgeboten. Das Höchstgebot gab Konrad Kennicken, Liz.d.R. und weltlicher Richter, mit 710 fl. Es ist ihm deshalb das Haus von dem Gerichtsprokurator Magister Petrus Schweizer zugeschlagen worden. Die gerichtliche Einweisung ist erfolgt. S. des Schultheißen.

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