Der Wirt Johann Starck zu Kleinkötz [Gde. Kötz/Lkr. Günzburg] verkauft einen jährlichen Zins von 2 rheinischen Gulden an den von dem verstorbenen Heinrich Günzburger gestifteten Jahrtag im Ulmer Münster. Der Zins gefällt von seinem Erbrecht an dem Wirtshaus in Kleinkötz zwischen der Hofstatt des Wagners und der Straße, das von dem Ulmer Ratsherren Georg Günzburger zu Lehen rührt, der daher auch seine Zustimmung zu dem Verkauf erteilt hat, sowie von 2 Jauchert Äckern in Hochwang ("Hohenwang") [Stadt Ichenhausen/Lkr. Günzburg]. Von dem Wirtshaus sind außerdem jährlich 7 Pfund und 10 Schilling Heller Wirtshausgeld sowie von der zu ihr gehörenden Hofstatt 1 Pfund, 50 Eier, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn an Georg Günzburger zu entrichten. Von den Äckern ist der übliche Zehnt zu entrichten. Diese Güter setzt er als Pfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses ein, den er jedes Jahr dem Ältesten der Familie Günzburger entrichten wird. Er hat dafür 50 rheinische Gulden erhalten. Dem Verkäufer und seinen Erben steht das Recht zu, den Zins wieder abzulösen.