Hermann, Erzbischof von Köln, Kurfürst, verspricht nach dem Tode Bischof Erichs von Paderborn im Falle seiner Wahl im Bistum Paderborn dem Domdechant und Domkapitel zu Paderborn: 1. Bestätigung aller Privilegien des Domkapitels, der Ritterschaft und Städte der Landschaft des Bistums. 2. Erbvereinigung zwischen den Stiftern Köln und Paderborn mit den Kapitel und Landschaften, möglichst auch mit Beitritt seines Neffen Herzog Johannes von Kleve, Jülich und Berg und dessen Landschaften. 3. Wahrung aller Grenzansprüche untereinander und auch Regelung mit den Nachbarn. 4. Besetzung der Ämter in Stift Paderborn mit einheimischen Landsassen und geeigneten Personen. 5. Bei Aufruhr vor allem in der Stadt Paderborn Schlichtung und Bestrafung der Schuldigen. SA des Ausstellers