Berechnung nach dem Neuererwerb von Gütern und Eintreibung rückständiger Rittersteuern durch die Mittelrheinische Reichsritterschaft bei der Familie von Hohenfeld, insbesondere für ihre Güter zu Eisenbach, Dauborn, Walluf, Arenberg, Heringen, Würges und für Güter auf dem Einrich, insbesondere für den sogenannten Meißenhäuser Hof

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner