König Karl IV. gewährt der Stadt Neustadt an der Haardt [= an der Weinstraße] und seinen Bürgern folgende Freiheiten und Gnaden: 1. Dass sie und ihre Güter von jeder Steuer, Schatzung oder Bede außer gegenüber Neustadt selbst befreit sind; 2. dass sie von auswärtigen Gerichten befreit sind; [3.] dass sie vom Zoll befreit sind; [4.] dass sie 8 Tage um St. Michael [= 29.9.] einen Jahrmarkt abhalten dürfen, für den der Marktfrieden gilt; [5.] dass sie die Freiheiten und Gnaden, die der König der Stadt Speyer verliehen hat, genießen dürfen. [6.] Die Strafe für Übertretungen wird auf 10 Mark Gold festgelegt, je hälftig an die königliche Kammer und die Geschädigten zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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