Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, bekundet, dass er bewilligt hatte, dass Eucharius (Karius) von Hirschhorn, Sohn des Kaspar, der Scholastika, Tochter des [Hochbrand] Horneck von Hornberg, 50 Gulden auf den Turnosen am pfalzgräflichen Zoll zu Kaub beweisen mag, den Kaspar und sein Bruder von Hirschhorn innehaben. Da Horneck nunmehr Kaspar und seinem Sohn 500 Gulden geliehen hat, damit diese Simon Utzlinger bezahlen und sich vor Einlager (leistung) und Schaden bewahren können, bewilligt der Pfalzgraf auf Bitten Hornecks, dass die Zollgülte an diesen fallen soll, falls Eucharius oder Scholastika vor ihrer Eheschließung versterben sollten oder die Ehebredung anderweitig hinfällig werden würde. Demnach soll Horneck die Zollgülte besitzen, bis Kaspar oder seine Erben ihm die ausstehenden 500 Gulden zurückgezahlt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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