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Bitte um kostenpflichtige Abweisung einer Erbengemeinschaft
Enthält: Gegenschrift von Mutter und Konventualinnen von St. Anna in Köln an Vogt und Schöffen des Gerichts Berchemer Dorff in einer Obligationssache mit Bitte um kostenpflichtige Abweisung der Erbengemeinschaft Anna Lingens. Mutter und Konventualinnen antworten nur, weil auf Darstellung der Erbengemeinschaft ein Dekret gegen sie erlassen wurde. Die Beweisführung der Gegenpartei gilt nicht, zumal sie durch eine einseitige Erklärung von 1660 Oktober 23 das Notariatsinstrument nicht entkräften kann. 1681 Februar 10 Die Gegenschrift von Mutter und Konventualinnen "S. Annae in Lembgen" soll der Erbengemeinschaft Anna Lingens mitgeteilt werden. Weil am nächsten Gerichtstag in dieser Angelegenheit entschieden werden soll, soll die Erbengemeinschaft bis zu diesem Termin eine weitere Stellungnahme einreichen.