Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem "lieben besondern frund" und Kanzler Bischof Johann von Worms 1.500 Gulden geschuldet und ihm dafür das Schirmgeld der Städte Speyer und Worms angewiesen hatte. Davon hat der Bischof bislang 500 Gulden empfangen. Nachdem sich seither das Schirmgeld der Stadt Speyer erhöht hat (wiewol sich nu die schirmgelt der stat Spir sidher gemert unnd erhocht haben), verweist der Pfalzgraf ihm die Restschuld der 1.000 Gulden auf das Schirmgeld der beiden Städte wie folgt: von Speyer 250 Gulden zum nächsten Johannistag [24.06.1488] und weitere 250 Gulden zu Weihnachten [25.12.1488], von Worms 250 Gulden, schließlich von Speyer wiederum 250 Gulden zu Johannistag 1489. Der Bischof soll die Gelder gegen Quittung empfangen, wobei der Pfalzgraf ihm bei Bedarf einen Geheißbrief ausstellen will. Sollte die Schuld damit nicht beglichen werden können, verspricht Kurfürst Philipp eine Anweisung auf andere Renten und Gefälle im Fürstentum der Pfalz.