Gebrechen zwischen dem Abt zu Hersfeld und Herzog Georg zu Sachsen wegen des Zehnten und der Steuern zu Kölleda, 1520, auch Irrungen zwischen dem kurfürstlichen Hause Sachsen mit besagtem Stift wegen der von selbigem geschehenen Inhibition an die von Selmnitz zu Vehra [sw. Weißensee], sich des iuris compascui [Weiderechts] auf dortigem Ried zu enthalten, 1629

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Sächsisches Staatsarchiv
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