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Klage des Bäckers Henrich zum Broke ./. Melchior Schwering. Der Kläger und andere, darunter die Elemosyne der Kirche ad S. Egidium, waren Gläubiger des Hofgerichtsnotars Johan Neuhaus. Dessen Haus auf der Rotenburg zwischen den Häusern des Hoeter und des Beklagten wurde zwangsversteigert und den Gläubigern überwiesen. Die Elemosyne trat ihren Anteil an den Beklagten ab, die anderen Gläubiger ihre Anteile an den Kläger. Der Kläger will bauliche Veränderungen an dem Hause vornehmen; dem widerspricht der Beklagte, daher die Klage.

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Stadtarchiv Münster
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