Balthasar von Herrliberg, österreichischer Rat, verleiht Barthlome Schuchmacher zu Stockenweiler und seiner Ehefrau Katharina Schlachterin auf Lebenszeit den Hof in Stockenweiler, den früher Hans Schuchmacher innehatte, zu rechtem Leib- und Zinslehen. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften, in gutem Zustand und ungeteilt erhalten. Sie dürfen dort nur eine Feuer- und Herdstatt unterhalten und nichts veräußern. Eichen- oder Tannenholz dürfen sie nur mit Genehmigung des Verleihers einschlagen, doch haben sie Anspruch auf Bau- und Brennholz zum Eigenbedarf. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen, das ihnen selber gehört, und dürfen Heu, Stroh und Mist nicht daraus entfernen. Der Aussteller erhält einen Ehrschatz von 52 Talern rh in Reichswährung zu 17 Konstanzer Batzen pro Taler. Jährlich zu Martini entrichten die Beliehenen an Gült und Zins 12 fl Geld in Reichswährung. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es soll dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, "den früchten" und anderem gehalten werden, wie es in der Gegend üblich ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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