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Metzen Hans zu Fernach und Margareta, seine eheliche Hausfrau, bekennen, dass sie von Kloster Allerheiligen mit genannten Gütern bei dem Rennbömlin als einen rechten Erblehen belehnt worden sind, gegen einen Jahreszins von 2 Viertel Korn.
Metzen Hans zu Fernach und Margareta, seine eheliche Hausfrau, bekennen, dass sie von Kloster Allerheiligen mit genannten Gütern bei dem Rennbömlin als einen rechten Erblehen belehnt worden sind, gegen einen Jahreszins von 2 Viertel Korn.