Graf Ulrich zu Württemberg, Vormund seines minderjährigen Vetters, des Grafen Eberhard zu Württemberg und Mömpelgard, bekundet für sich, seinen Vetter und ihren beiden Erben: Seine Base Elisabeth geb. von Württemberg, Gräfin zu Werdenberg, Ehefrau des Grafen Johann zu Werdenberg, und ihre Söhne, die Grafen Jörg, Ulrich, Heinrich, Hug und Rudolf zu Werdenberg, hatten mit dem Aussteller Streit wegen Forderung des väterlichen und mütterlichen Erbes der Base. Der Streit ist beigelegt. Um der Freundschaft und um ihrer Dienste willen, welche die von Werdenberg dem Aussteller und dessen Vorfahren geleistet hatten und auch künftig leisten sollen, hat der Aussteller mit Rat und in Gegenwart der Räte seines Vetters (Albrecht Spät, Hofmeisters; Hans Truchseß von Bichishausen (Bichißhausen); Wolf von Bubenhofen; Stephan und Anthonien von Emershofen (Euerßhofen); Wilhelm Herter von Herteneck (Hertnegk); Eberhard von Urbach der Ältere, Vogts zu Veringen (Verhingen)) der Base Elisabeth und allen ihren Erben zu rechtem Eigen gegeben Sigmaringen (Sigmaringen) Burg und Stadt mit allem Zubehör, Laiz (Laitz, Leitz), Inzigkofen (Vnczkofen), Pault (Bolt), Zielfingen, die Dörfer Rulfingen (Ruolfingen) und Sigmaringen, das Dorf Ostrach und Lausheim (Lus(ß)heim), Laubbach (Lympach) (1), Hausen [am Andelsbach] (Husen), Kalkreute (Galgritin), Magenbuch, Luppenweiler (Lauppenwiler) (2), Hitzkofen, Thalheim (Talhein), Buchheim (Buchein) (3), Denkelnhofen (4), Göggingen (Geckingen) (5), Menningen (6), Rast (7), Rengetsweiler (Regnatzwiler) und die Vogteien über die Klöster Heiligkreuztal (Heiligcrucztal) (8), Habsthal (Habstal), Wald und Hedingen (Hoedingen) und den Hof zu Harthausen (Harthusen) mit allen Rechten und allen Zubehör. Graf Johann von Werdenberg (Werdemberg), Herr zum Hieiligenberg, hatte das alles von dem Aussteller als Pfand gegen Geld; das Pfand soll nicht mehr ausgelöst werden. Falls aber die von Werdenberg Sorge haben, daß die Herzöge von Österreich, von denen Sigmaringen an den Aussteller gekommen ist, eine Lösung zu Sigmaringen zu haben meinen und es für ein Pfand halten, was es doch nicht ist, verspricht der Aussteller ihnen bei einer durch die Herzöge von Osterreich versuchten Auslösung Hilfe und Beistand. Wenn das Pfand aber gelöst wird, wollen der Aussteller, dessen Erben oder Nachkommen 8.000 Gulden rheinisch, wofür ihnen Sigmaringen verpfändet war, im Jahr nach der Auslösung bezahlen, wenn sie es in diesem Jahr nicht tun, dürfen die von Werdenberg und deren Helfer ihr und ihrer Erben Land, Leute und Gut angreifen und pfänden, bis sie ihnen die Geldsumme bezahlt haben. Der Aussteller behält sich, seinen Räten, Dienern und Amtleuten bei jeweiliger Vorankündigung das Öffnungsrecht für Burg und Stadt Sigmaringen vor, und zwar auf seine Kosten. - Graf Johann von Werdenberg und seine Gemahlin Elisabeth haben als Pfand des Ausstellers außerdem inne Burg und Stadt Veringen, das Dorf Veringen und die Mühlen und Zinsen zu Veringendorf, Benzingen (Kenczingen) und Harthausen (Harthusen) die Dörfer und auch Langenenslingen (Enßlingen) und Billafingen (Bylafingen) mit allen Rechten, Nutzungen und allem Zubehör, das den Vorfahren des Ausstellers und den Aussteller vom Haus Österreich auch verpfändet ist. Diese vorgenannten verpfändeten Güter will der Aussteller von denen, von Werdenberg nicht auslösen. Wenn aber die Herzöge von Österreich diese auslösen wollen, sollen die von Werdenberg es gestatten. Der Aussteller soll dann die Pfandsumme an die von Werdenberg bezahlen. Der Aussteller hat sich und seinen Erben vorbehalten Kirchensatz (die Leihung) und Vogtrecht der Kirchen zu Veringen, Benzingen (Benczingen), Harthausen und [Langen-]Enslingen (1) Laubbach, Kreis Saulgau (2) Luppenweiler = Levertsweiler (3) Buchheim, Kreis Stockach (4) ? Vielleicht "den Kelhof"? (5) Göggingen, Kreis Stockach (6) Menningen, Kreis Stockach (7) Rast, Kreis Stockach (8) Heiligkreuztal, Kreis Saulgau

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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