Der Kläger erklärt, Philibert Spies von Büllesheim zu Rohr habe den von Arenberg lehensrührigen Rittersitz Rohr (Kr. Schleiden), den er zur Hälfte von seinem Vater Franz Wilhelm, als dessen legitimer Sohn er anerkannt worden sei, geerbt und zur Hälfte gekauft hatte, unter der Auflage, ihn zu renovieren, zugesprochen bekommen. Nachdem er dieser Auflage nicht nachgekommen sei, habe er angesichts der deshalb drohenden Kadukität des Gutes dieses an ihn als Lehensherren gegen eine lebenslange Apanage zurückgegeben. Die Klage richtet sich gegen Ansprüche von Johann Hugo Adolf Spies zu Rath, der wegen Schuldforderungen gegen Philiberts Vater wie als Lehenserbe Ansprüche auf das Gut erhob. Der Kläger verweist ihn dagegen für seine Schuldforderungen auf andere Besitzungen Philiberts und betont das umfassende Verfügungsrecht von arenbergischen Lehensnehmern, einschließlich des Rechtes aufRückgabe an den Lehensherren. Er bestreitet die Zuständigkeit jül.-berg. Gerichte zugunsten derer seiner Lehenskammer. Spies von Rath betont dagegen diese Zuständigkeit für das zum jül. Landtag immatrikulierte Gut. Er sieht sich als Lehenserbe seines Großonkels, nicht dessen natürlichen Sohn Philibert, und seine Schuldforderung als rechtskräftig entschieden. Der Intervenient betont sein Erbrecht als nach kaiserlichem Recht legitimierter Sohn und einziges Kind seines Vaters und bestreitet, sich jemals auf einen Rechtsstreit vor jül.- berg. Gerichten eingelassen zu haben.
Vollständigen Titel anzeigen
Der Kläger erklärt, Philibert Spies von Büllesheim zu Rohr habe den von Arenberg lehensrührigen Rittersitz Rohr (Kr. Schleiden), den er zur Hälfte von seinem Vater Franz Wilhelm, als dessen legitimer Sohn er anerkannt worden sei, geerbt und zur Hälfte gekauft hatte, unter der Auflage, ihn zu renovieren, zugesprochen bekommen. Nachdem er dieser Auflage nicht nachgekommen sei, habe er angesichts der deshalb drohenden Kadukität des Gutes dieses an ihn als Lehensherren gegen eine lebenslange Apanage zurückgegeben. Die Klage richtet sich gegen Ansprüche von Johann Hugo Adolf Spies zu Rath, der wegen Schuldforderungen gegen Philiberts Vater wie als Lehenserbe Ansprüche auf das Gut erhob. Der Kläger verweist ihn dagegen für seine Schuldforderungen auf andere Besitzungen Philiberts und betont das umfassende Verfügungsrecht von arenbergischen Lehensnehmern, einschließlich des Rechtes aufRückgabe an den Lehensherren. Er bestreitet die Zuständigkeit jül.-berg. Gerichte zugunsten derer seiner Lehenskammer. Spies von Rath betont dagegen diese Zuständigkeit für das zum jül. Landtag immatrikulierte Gut. Er sieht sich als Lehenserbe seines Großonkels, nicht dessen natürlichen Sohn Philibert, und seine Schuldforderung als rechtskräftig entschieden. Der Intervenient betont sein Erbrecht als nach kaiserlichem Recht legitimierter Sohn und einziges Kind seines Vaters und bestreitet, sich jemals auf einen Rechtsstreit vor jül.- berg. Gerichten eingelassen zu haben.
AA 0627, 94 - A 440/1058
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 1. Buchstabe A
1729-1743, 1808 (1585-1735)
Enthaeltvermerke: Kläger: Herzog Leopold (Philipp Karl Joseph) von Arenberg, Aarschot, Croy; als Intervenient: Philibert Spies von Büllesheim 89 Beklagter: Gräfl.-manderscheid-blankenheim. Kanzlei zu Blankenheim (Kr. Schleiden) und Frhr. Johann Hugo Adolf Spies (Spieß) von Büllesheim zu Rath Prokuratoren (Kl.): Lic. J. M. Deuren [1727] 1729 - für den Intervenienten: Lic. Johann Melch. Deuren 1729 - Subst.: Dr. Christian Hartm. von Gülich Prokuratoren (Bekl.): für Spies: Dr. Georg Andreas Geibel 1729 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Dietz - Dr. Johann Henrich Dietz 1732 - Subst.: Lic. J. C. Wigandt - Lic. Johann Andreas Dietz 1735 - Subst.: Dr. Georg Samuel Scheffer Prozeßart: Citationis ad videndum se manuteneri in possessione nec non ad videndum cessionem et refutationem declarari validam et inavocabilem Instanzen: RKG 1729-1743, 1808 (1585-1735) Beweismittel: Erbkaufvertrag betr. Haus Rohr mit Zubehör zwischen Johann Christoph von Veyder, arenbergischer Statthalter, Amtmann zu Kerpen und Kommern, und Philibert Spies von Büllesheim, Herr zu Rohr, Schweinheim und Ehrenstein, 1696 (46-48). Urteil unparteiischer Rechtsgelehrter von 1690 im Belehnungsstreit Philibert Spies ./. Karl Heinrich Kaspar Spies zu Rath (68). Lehensbrief des 90 Grafen Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim von 1690: Belehnung Philiberts Spies von Büllesheim mit der einen und des Herrn von Sintzig zu Sommersberg mit der anderen Hälfte eines Hofes im Dorf Blankenheim (69). Vergleich bzw. Teilungsvertrag zwischen den Brüdern Franz Wilhelm und Johann Salentin Spies 1662 (71-73). Urteil der kurköln. Hofkanzlei zu Bonn 1687 in Sachen der Gebrüder Philibert und Wilhelm Adolf Spies ./. ihren Vater Franz Wilhelm Spies (86). Revers des Niclas Print von Horchheim gen. von der Broel 1585 betr. das arenbergische Lehen Haus Rohr (117f.). Urkunde der Eheleute Niclas von der Broel, jül-berg. Kanzler, und Maria von der Horst 1595 über die Annahme der Eheleute Cremer von Münstereifel als Burggrafen und Diener zu Rohr (bzw. Verpfändung) (118-122). Auszug aus der Stammtafel der Familien von Horchheim gen. von der Broel, Spies von Büllesheim und von Sinzig zu Sommersberg gemäß Aufschwörung von 1686 und 1714, angefertigt 1732 vom Syndikus der jül. Ritterschaft (124f.). Beschreibung: 3 cm, 164 Bl., lose; Q 1-49.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:29 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 1. Buchstabe A (Gliederung)