Dechant Godefrid und das Kapitel B. M. zu Aachen erwerben von Gerard, Bürger daselbst, Sohn weiland Ritters Fachin von Berg (de Monte), eine Grundrente von 6 Mark, 12 Denare und 1 Obulus, wobei der Letztere sich verpflichtet, im Fall der Ausübung des Beschüddrechts seitens eines seiner Verwandten hinsichtlich der betreffenden Güter dem Kapitel 10 Mark oder 1/2 Mark jährliche Rente zu entrichten. Unter den Zeugen: R. Wilhelm Walebranck. Actum et datum feria tertia ante festum b. Dyonisii anno dom. Milles. ducentes. nonagesimo nono.