Gerhard Stratthaus - Muss Günther Oettingers beliebtester Minister gehen?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080001/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
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17. Januar 2008
Er ist charmant, beliebt und sparsam: Finanzminister Gerhard Stratthaus, CDU. Dennoch klebt ihm ein "Verfallsdatum" auf der Stirn - Ende Mai soll er seinen Posten räumen. Das sagte der Ministerpräsident nach den Koalitionsverhandlungen. Die FDP hatte auf ein verkleinertes Kabinett gedrängt. Doch Stratthaus macht nicht den Eindruck als wolle er bald gehen. Ministerpräsident Günther Oettinger verhalf er zu seinem Markenzeichen: Einem Haushalt der ohne neue Schulden auskommt, in der Bundespolitik machte er sich einen Namen in der Föderalismuskommission, bei Wahlen in der CDU fährt er regelmäßig Traum-Ergebnisse ein. Stratthaus gilt als beliebtester Minister in der sonst eher blassen Riege im Kabinett. Es mehren sich die Stimmen, er solle weitermachen, auch die CDU-Fraktion macht Druck. Noch in diesem Monat soll es eine Entscheidung geben.
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Audio-Visuelle Medien
Reffert, Günther; Bürgermeister, ca. 20./21. Jh.
Landesregierung: Finanzminister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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