Die Grafen Johann und Philipp von Nassau gestatten dem Kloster Schönau den Verkauf des Hofes zu Braubach für 1000 Gulden mit der Bedingung, daß der Hof erst nach Erlegung der ganzen Kaufsumme an den Käufer (landgräfliche hessische Regierung) abgetreten werden darf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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