Das Konsistorium des Markgraftums Niederlausitz zu Lübben und Alberich, Abt des Klosters Neuzelle, vergleichen sich auf Grund eines Reskripts Christians [I.], Herzogs von Sachsen-Merseburg und postulierten Administrators des Hochstifts Merseburg, vom 29. März 1669 wegen der Einsetzung von Pfarrern ins Stiftsterritorium, des Gerichtsstandes der Untertanen usw. "datum Neuen Zell, 1673 den 4. Maii."