Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Differenzen zwischen der ostfriesischen Regierung und der Oberrentkammer bzw. Kriegs- und Domänenkammer
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ostfriesland >> 06. Aurich, landesherrliche Behörden >> 06.01. Regierung zu Aurich >> 06.01.02. Zuständigkeiten und Geschäftsführung der Regierung
1746 - 1748
Enthält u. a.:
- Abhaltung von Konferenzen zwischen Regierung und Kammer wegen der verbotenen Butterausfuhr, der ökonomischen und Kameralsachen im Harlingerland sowie des Garn- und Leinenedikts;
- Reglement für die Ostfriesische Regierung und Kammer, ihre Verrichtungen betreffend (13. August 1746, Abschrift).