Gerhard Mergeler und Konsorten nehmen von der Mainzer Karthause 5 Huben Landes zu Hattersheim (spezifiziert), von denen 2 in den Hof des Mainzer Kloster Altenmünster und die anderen drei weniger 2 Morgen in den des Mainzer Stefansstiftes gehören, unter näheren Bedingungen in Pacht und setzen spezifizierte Ländereien ebenfalls zu Hattersheim in Unterpfand.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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