Obgleich Abt Dietrich, Prior Wilhelm, Kellner Peter und der Konvent zu Bredelar einerseits und Johann vom alten Haus Padberg andererseits sich geeinigt hatten und deshalb mehrere Urkunden ausgestellt worden waren, haben sich beide Parteien erneut um Holzhauen und Nutzung von Eisensteinbergen gestritten. Daraufhin hat der Landesherr einen Verhörtag anberaumt und die verordneten kurfürstlichen Schiedsleute Dietrich von Heiden, Deutschordenskomtur zu Mülheim; Johann Schüngel, Landdrost; Wilhelm von Hessen, Kellner; Johannes Andree, Landschreiber; und die Vettern Goddart und Gerdt von Meschede, Cort von Brencken, Johann Elmar, Cort Barcken und Henrich Bodekers als Schiedsleute der Ritterschaft und Städte nach Bredelar versammelt und zunächst in der Kirche zu Beringhausen die Anklage des Klosters und darauf die Widerrede Johanns von Padberg angehört, schließlich am folgenden Dienstag Ortstermin gehalten und am Mittwoch nach Markus in Bredelar den folgenden kurfürstlichen Abschied formuliert: Alle diesbezüglichen Urkunden sollen die beiden Parteien beachten. In den Auseinandersetzungen um die Schnad zwischen Helminghausen und Humerhausen, zwischen Heringhausen und Hemmerhausen, Brenscheid und dem Sundern, dem Samtholz und auf dem Eikesfeld ist keine Einmütigkeit erzielt worden. Es wurde deshalb vereinbart, daß Kloster Bredelar als Schiedsleute Goddart und Gerdt von Meschede und Cort von Brencken und Johann von Padberg Philipp von Twiste, Domherrn zu Paderborn, Propst zu Hameln, Hans von Stockhausen, Drost zu Kogelnberg, und Hermann Prange, Richter zu Rüthen, benennt und diese Dienstag nach Exaudi in Anwesenheit Dietrichs von Heiden, Komturs, und Friedrichs Fürstenberg gegen Abend in Bredelar erscheinen sollen und am folgenden Mittwochmorgen die strittigen Stellen besichtigen und dabei die ältesten Leute bezüglich der Schnad befragen sollen, ohne daß die beiden Parteien anwesend sind, und die Schnad festsetzen sollen. Sollten sich die Schiedsleute nicht einigen können, sollen der Komtur und Fürstenberg im Auftrag des Landesherrn von den sechs Schiedsleuten zu "Oberleuten" gewählt werden. Johann von Padberg darf fortan nicht mehr in den Hummerhauser Marken Zimmerholz und anderes Holz holen. Kloster Bredelar soll Johann von Padberg von allen Padberger Wiederlöseurkunden Abschriften aushändigen und diesem bewilligen, Eisenstein auf dem Enkenberg (Menkenberg) und Grottenberg (Groittberg) zu gewinnen und auf seiner Hütte nach Bergrecht zu nutzen, jedoch ohne Bredelarer Bewilligung dort weder Hochwald abschlagen noch Kohle zu gewinnen suchen. Auch darf Padberg keine fremden Bergknechte anstellen. Padberg soll dem Kloster Pacht vom Wassergang und von der Hütte zahlen. Da der Landdrost inzwischen verstorben, der Vertrag aber noch immer nicht ratifiziert ist, hat das Kloster darauf gedrungen, daß der Landesherr die Urkunde siegelt. Arnsberg