Markgraf Christoph I. von Baden gibt dem Georg von Bach die von König Maximilian I. wegen der pfälzischen Streitigkeiten dem letzteren weggenommene und dem ersteren gegebene von Bachische Habe, Gut, Leute und Gefälle zu Steinbach, Neuweier, Bühl, Pforzheim und Niefern und sonstwo der Art zurück, daß die bachischen jetzigen und künftigen Leibeigenen in den badischen Landen gleich anderen badischen Untertanen zum Behuf der badischen Lande, Reise- und Zugs- oder Kostenersatzes verbunden sein, auch Markgraf Christoph die bisher bezogenen Wein- und Fruchtgefälle zurückbehalten solle