Forderung der Freiherren von Stein nach Bezahlung des Kaufschillingsrests von 24000 fl für die Hälfte des Guts Bühl, Immission des erzherzoglichen Rats und Leibmedicus Dr. Johann Oßwald auf das Gut Bühl mit allen Zugehörungen und die Bewilligung der Nutznießung ad dies vitae.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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