Zwischen dem Abt Heinrich und den Erben Reichard Trarbachs, kurtrierischen Kellners zu Saarburg, nämlich den Brüdern Johann Philipp und Johann Gerhard Trarbach, ist wegen deren Besitzungen zu Rheinbrohl folgendes Geschäft abgeschlossen worden. Der Abt wird für ihren dortigen Besitz, nämlich Haus, Hof, Hofplatz, Keller samt Zubehör, Äcker, Wiesen, Weingärten, Feld, Baumgarten und Busch 2000 Reichstaler zahlen und einen Verzichtspfennig von 120 Reichstalern. Sollten später noch Güter zu Rheinbrohl festgestellt werden, die in der Spezifikation nicht enthalten sind, fallen sie ohne weiteres dem Kloster zu. Die Summe von 1000 Reichstalern ist fällig, wenn vor dem Gericht zu Rheinbrohl gerichtliche Lösung und Auftragung erfolgt, der Rest ein Jahr danach. Die Verkäufer werden der Abtei alle auf die Güter Bezug habenden Urkunden ausliefern. Sollte der Besitz stärker belastet sein als angegeben, ist der Käufer zu entschädigen. - Es siegelt der Abt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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