Adolf von Flodroff, Doktor der Rechte, Schultheiß, Wilhelm Holtman, Bürgermeister, Adolf von Herringen, Wilhelm von Jüchen, Gorthart Mühlingh, Arnold Friedrich Goedeus, Doktor, Johann Wilhelm von Zelst und Johann Georg von Essen, sämtliche Schöffen des Stadt- und Hauptgerichts Moers, bekunden, dass Heinrich Hoedt, Landrentmeister des Königs von Großbritannien über dessen Grafschaft Moers, ihnen vorgetragen hat, dass der König durch seinen Rat Marinus de Vrybergen am 11. Juli 1695 auf dem Rathaus zu Moers das Haus samt Hinterhaus, Scheuer und Gärtchen in Moers an der Kirchstraße, gelegen zwischen Arnold Jellissen und Johann Wellen Erben, hinten auf den Wall stoßend, freies Erbe, aber fahrzinspflichtig und Nachbarlasten tragend, vormals dem verstorbenen Landrentmeister Johann von Goor gehörig, hat verkaufen lassen. Hoedt hat eine Originalvollmacht, gegeben im Lager vor dem Kastell Namur am 23. August l695, für die gerichtliche Auftragung vorgelegt. Er hat erklärt, dass der Ankäufer Georg Friedrich von Essen, Doktor der Rechte, die Kaufsumme ihm voll bezahlt hat, und erklärt hiermit den Eigentumsübergang bzw. Verzicht und leistet Währschaft. Ankündigung der Siegel der Aussteller und der Unterschrift des Sekretärs.