Anna Inseler oder Iseler ("Innsalerin") von Wielatsried ("Wylahartsriedt") bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls sie keinen hat, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Wielatsried verliehen hat, das zuvor ihr Ehemann ¿Michel Keser innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "neindert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume nur mit Erlaubnis des Abts gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie an Zins und Hubgeld 10 Scheffel beiderlei Korn, 10 ß d in das Siechhaus des Klosters, 4 Hühner, 1 Fasnachthuhn und 30 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Sie müssen eine Weinfahrt an den (Boden)See leisten, d.h. 1/2 Fuder Wein vom See in das Kloster führen. Des weiteren geben sie den Zehnten auf den 9 Juchart Acker genannt Bömenhaus. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Im Transkript vom selben Datum wird bestimmt, daß sich die Verleihung ("lehenschaft") nur auf die Kinder erstreckt, die die Ausstellerin Anna Yselerin von ihrem früheren Ehemann hat, nicht aber auf die, die sie aus ihrer jetzigen Ehe hinterlassen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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