Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Strafgeld
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0394
Wismar B 255 (W B 7 n. 255)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
13.02.1751-26.04.1751
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Ernst Wilhelm Bartels, Pächter zu Goldberg bzw. dessen Bürge Anthon Matthias Schwartzkopf, Kaufmann zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Nebenbekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Fallbeschreibung: Kl. erinnert daran, daß Ernst Wilhelm Bartels und dessen Anwalt am 15.12.1750 zu je 4 Rtlr Strafzahlung verurteilt worden sind (0392), diese aber bisher noch nicht bezahlt haben. Da beide unter mecklenburgischer Jurisdiktion stehen und die Eintreibung des Geldes damit problematisch ist, bittet Kl. um eine Zahlungsaufforderung an den Nebenbekl. als Bürgen Bartels und erhält diese am 16.02.1751. Am selben Tag fordert Kl. vom Anwalt Bartels aus dem Prozeß 0388 8 Rtlr Strafgeld und erhält auch dafür am 16.02. ein entsprechendes Mandat. Am 31.03. wehrt sich Bekl. gegen diese Forderung, da er zwar für Hans Jacob Bartels, nicht aber für dessen Kinder gebürgt habe und bittet, ihn von dem Mandat zu entbinden. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.04.1751 auf, sich dazu zu äußern, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Prozessbeilagen: (7) Prokuratur- und Prozeßkostenrechnung des Kl.s vom 13.02.1751; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für zwei Mandate vom 20.02.1751
Beklagter: Ernst Wilhelm Bartels, Pächter zu Goldberg bzw. dessen Bürge Anthon Matthias Schwartzkopf, Kaufmann zu Wismar als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Nebenbekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P)
Fallbeschreibung: Kl. erinnert daran, daß Ernst Wilhelm Bartels und dessen Anwalt am 15.12.1750 zu je 4 Rtlr Strafzahlung verurteilt worden sind (0392), diese aber bisher noch nicht bezahlt haben. Da beide unter mecklenburgischer Jurisdiktion stehen und die Eintreibung des Geldes damit problematisch ist, bittet Kl. um eine Zahlungsaufforderung an den Nebenbekl. als Bürgen Bartels und erhält diese am 16.02.1751. Am selben Tag fordert Kl. vom Anwalt Bartels aus dem Prozeß 0388 8 Rtlr Strafgeld und erhält auch dafür am 16.02. ein entsprechendes Mandat. Am 31.03. wehrt sich Bekl. gegen diese Forderung, da er zwar für Hans Jacob Bartels, nicht aber für dessen Kinder gebürgt habe und bittet, ihn von dem Mandat zu entbinden. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.04.1751 auf, sich dazu zu äußern, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Prozessbeilagen: (7) Prokuratur- und Prozeßkostenrechnung des Kl.s vom 13.02.1751; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für zwei Mandate vom 20.02.1751
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ