Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- sowie den Brüdern Hans und Volmar Lemlin andererseits betreffend das Lehen Eichtersheim mit Zugehör, das Volmar Lemlin (+) von den Landschaden [von Steinach] gekauft und von der Pfalz zu Mannlehen getragen hat. Nach seinem Tod kam es an seinen Sohn Wolf, der ohne eheliche Leibeserben neulich verstorben ist. Das vermeintlich verfallene Lehen wurde daraufhin an den Marschall Hans Fuchs von Dornheim (Dornam) verliehen, vorbehaltlich des Wittums der Witwe von Volmar Lemlin. Da aber die genannten Brüder an dem Mannlehen auch Gerechtigkeiten zu haben glauben, was der Pfalzgraf verneinte, hat er ihnen den Gang vor das Lehengericht angeboten. Zur Vermeidung von Kosten, Mühe und Arbeit wurde nun aber folgendes verabredet: Die Brüder geben dem Fürsten 1.000 Gulden in bar, was sie jetzt getan haben. Daraufhin soll der Fürst sich bemühen, dass der Marschall von der Verleihung von Eichtersheim zurücktritt und darauf binnen Monatsfrist verzichtet, sodass der Fürst den Brüdern das Lehen Eichtersheim wie früher von der Pfalz zu Mannlehen gibt, namentlich zu einem rechten Erblehen männlichen und weiblichen Geschlechts, wobei auch hier die Vorbehaltsrechte der Witwe gelten. Wenn diese Verleihung geschehen ist, sollen die Brüder dem Pfalzgrafen noch 800 rheinische Gulden in gutem Gold ausrichten, sodass sie für diese Erblehenschaft insgesamt 1.800 Gulden geben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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