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Markgraf Gustav Adolf verspricht, nachdem er das erforderliche Alter erreicht, vor Notar und Zeugen und durch Handgelübde das Testament seines Vaters, Friedrich V., zu halten und beobachten.
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Markgraf Gustav Adolf verspricht, nachdem er das erforderliche Alter erreicht, vor Notar und Zeugen und durch Handgelübde das Testament seines Vaters, Friedrich V., zu halten und beobachten.