Konrad, Dekan, Humel, Schulmeister, und das Kapitel von St. Moritz verleihen zu Erbe dem ehrbaren Mann Heinrich, dem Walpoden zu Mainz, den Wingert vor Didenpforte zu Mainz an dem Berge, gegenüber den Wilhelmiten ("gein den Willen miten ubir und irem closter"), stößt mit der Spitze "gein der stede thorn zu Mentzen", gegen 28 Schillinge Heller Grundzins, fällig auf Martini dem Stift oder seinem Amtmann. Wenn der Wingert verkauft werden soll, "so solte man iz den hern werden lazzen obe sie dez begerent eyns punt heller naher dan ein ander dar umb geben wil [...] und sollent auch von dez wingartes wegen kein ander of gift nemen dan vor uns und unserm amptmanne den wir dar ubir setzen.". S.: Kapitel. "Der gegeben wart 1391 of den samestag nach sant Lorencien dage."
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Konrad, Dekan, Humel, Schulmeister, und das Kapitel von St. Moritz verleihen zu Erbe dem ehrbaren Mann Heinrich, dem Walpoden zu Mainz, den Wingert vor Didenpforte zu Mainz an dem Berge, gegenüber den Wilhelmiten ("gein den Willen miten ubir und irem closter"), stößt mit der Spitze "gein der stede thorn zu Mentzen", gegen 28 Schillinge Heller Grundzins, fällig auf Martini dem Stift oder seinem Amtmann. Wenn der Wingert verkauft werden soll, "so solte man iz den hern werden lazzen obe sie dez begerent eyns punt heller naher dan ein ander dar umb geben wil [...] und sollent auch von dez wingartes wegen kein ander of gift nemen dan vor uns und unserm amptmanne den wir dar ubir setzen.". S.: Kapitel. "Der gegeben wart 1391 of den samestag nach sant Lorencien dage."
U / 1391 August 12
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
12.08.1391
St. Moritz Mainz
Ausfertigung Perg S. eingenäht. - Nach Rückvermerk 17. Jh. sind die Besitzer und Zinsreicher die Weißfrauen und die Erbacher Mönche.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ