Friedberg, Burg: In der Klage der Anna Maria Hoeßwinckel, jetzt v. Gloxin, gegen Salome Wolff v. Todenwarth, geb. Tobler v. 'Maßhofen', und ihre Kinder Anton, Christian, Katharina Salome Wolff v. Todenwarth, insbes. ihren Schwiegersohn Volpert Ludwig v. Buseck, erkennen Burggraf, Baumeister und Regimentsburgmannen der Burg Friedberg für Recht, daß Katharina v. Buseck, geb. Wolff v. Todenwarth für ihre Person von der Gesamtforderung anteilig zu befreien ist, ihre Mutter aber der Witwe v. 'Hoeßwinckel' dennoch die 1200 Reichstaler samt aufgelaufenen Zinsen und Bebauungskosten zurückzubezahlen hat; wenn sie keine 'Parition' leisten kann, soll sie nach Erkenntnis unparteiischer ackerbaukundiger Leute und Landvermesser so viel von den als Hypothek eingesetzten Wolff'schen Gütern zu Altenstadt als Eigentum übergeben, wie sie in Höhe der Hauptsumme und den Zinsen entsprechen.