Magnus ("Man")g Zeller von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] hat von dem Guardian Johann Babenhauser und dem Konvent des Franziskanerklosters ("der Mynndern Bru/e/der zu/o/ den Parfu/o/ssen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] dessen Selde, Haus und Garten in Pfaffenhofen zwischen den Häusern des Ludwig Ritter und des Georg Glocker zu Erbrecht empfangen. Er gelobt, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten und davon den Franziskanern jedes Jahr 10 Schilling Heller, 1 Fastnachtshuhn und 50 Eier zu geben. Bei Besitzwechseln hat der Abziehende dem Kloster 1 Schilling Heller als Weglöse und der neue Besitzer 1 Schilling Heller als Handlohn zu bezahlen. Dem Beliehenen und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht zu veräußern, doch immer vorbehaltlich der den Franziskanern davon zustehenden Abgaben.