Grippewelle im Land - Brauchen wir eine Impfpflicht für alle?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170028/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
9. Februar 2017
Sie kam früh und heftig: die Grippewelle. Mehr als 7.000 Influenza-Erkrankungen und 26 Tote gibt es bislang in Baden-Württemberg. Lassen sich zu wenige impfen?
Krankenhäuser und Arztpraxen sind voll mit Grippekranken und in manchen Firmen wird das Personal knapp. Die Grippe scheint sich im Südwesten heftiger zu zeigen, als in den vergangenen Jahren. Und der Höhepunkt steht noch bevor. Ärzte und Gesundheitsämter rufen schon seit Monaten auf, sich impfen zu lassen. Vor allem Risikogruppen wie alte Menschen, chronisch Kranke und Schwangere sollten vorsorgen.
Doch die Baden-Württemberger sind Impfmuffel: Gerade mal 20 Prozent der über 60-Jährigen lassen sich impfen. Bundesweit liegt der Schnitt bei 35 Prozent, so das Robert-Koch-Institut. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) empfiehlt den Influenza-Schutz aber nicht nur Risikogruppen, sondern allen Menschen.
Doch hilft Impfen tatsächlich? Manche Wissenschaftler sind skeptisch: Bei den über 60-Jährigen sei eine Impfung nicht ausreichend wirksam. Und grundsätzlich liege die Wirksamkeit einer Grippeschutzimpfung in manchen Jahren bei nur 50 Prozent.
Gast im Studio: Günter Pfaff, Epidemiologe, Landesgesundheitsamt
Krankenhäuser und Arztpraxen sind voll mit Grippekranken und in manchen Firmen wird das Personal knapp. Die Grippe scheint sich im Südwesten heftiger zu zeigen, als in den vergangenen Jahren. Und der Höhepunkt steht noch bevor. Ärzte und Gesundheitsämter rufen schon seit Monaten auf, sich impfen zu lassen. Vor allem Risikogruppen wie alte Menschen, chronisch Kranke und Schwangere sollten vorsorgen.
Doch die Baden-Württemberger sind Impfmuffel: Gerade mal 20 Prozent der über 60-Jährigen lassen sich impfen. Bundesweit liegt der Schnitt bei 35 Prozent, so das Robert-Koch-Institut. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) empfiehlt den Influenza-Schutz aber nicht nur Risikogruppen, sondern allen Menschen.
Doch hilft Impfen tatsächlich? Manche Wissenschaftler sind skeptisch: Bei den über 60-Jährigen sei eine Impfung nicht ausreichend wirksam. Und grundsätzlich liege die Wirksamkeit einer Grippeschutzimpfung in manchen Jahren bei nur 50 Prozent.
Gast im Studio: Günter Pfaff, Epidemiologe, Landesgesundheitsamt
0'13
Audio-Visuelle Medien
Pfaff, Günter; Epidemiologe, ca. 20. Jh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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